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Ein Studium im Ausland ist für viele ein erfüllter Traum, für andere ist es die einzig mögliche Alternative. Ob historische englische Universitäten, prestigeträchtige amerikanische Campusanlagen oder altmodische sowjetische Studentenwohnheime: In unseren Träumereien spazieren wir durch diese Orte und atmen ihre Geschichte und Kultur ein…
Schluss mit der Träumerei! Vergessen Sie nicht, dass alle Unterlagen den Anforderungen der Universität entsprechen müssen. Die Universitäten verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse, aber eine Beglaubigung (oder eine eidesstattliche Erklärung) allein reicht möglicherweise nicht aus. In einigen Fällen müssen die Originaldokumente auch legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.
Als professionelles Übersetzungsbüro, spezialisiert auf beglaubigte Übersetzungen und Legalisationen, stehen wir oft vor einer aufwendigen Recherchearbeit, um herauszufinden, ob z. B. ein in Russland ausgestelltes Abschlusszeugnis legalisiert (oder apostilliert) werden muss oder nicht. Was haben wir herausgefunden?
Allgemeine Regel
Laut den Bestimmungen des Auswärtigen Amtes muss jedes von ausländischen Behörden ausgestellte Dokument, um in Italien gültig zu sein, bei den italienischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland legalisiert werden. Dies gilt natürlich auch für Studienabschlüsse, Diplome und andere Dokumente, die von ausländischen Universitäten ausgestellt wurden. Andererseits muss, wenn ein von einer italienischen Universität ausgestellten Abschluss vorliegt und das Studium im Ausland fortgesetzt werden möchte, unbedingt eine Legalisation vorgenommen werden – aber jede Regel hat ihre Ausnahmen, und genau das ist der Fall für in Italien ausgestellte Dokumente.
Haager Übereinkommen
Italien ist wie viele andere Länder dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten, welches die Legalisation durch eine Apostille ersetzt. Die Apostille ist ein spezieller Stempel, der wesentliche Daten des Dokuments enthält, wie den Namen und die Position der unterzeichnenden Person. Alle EU-Mitgliedstaaten, Russland, die Ukraine, die Vereinigten Staaten und viele andere Länder der Welt sind Vertragsparteien des Haager Übereinkommens (vollständige und aktualisierte Liste auf der Website der Haager Konferenz).
Die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens und der Beitritt zahlreicher Länder haben das Verfahren der Legalisation beschleunigt: Nun kann der Inhaber eines in Italien ausgestellten Dokuments bei der Präfektur eine Apostille beantragen und sein Dokument in kurzer Zeit legalisieren lassen. Anschließend kann die Übersetzung, die Vereidigung und die anschließende Apostillierung der Übersetzung von unserem Übersetzungsbüro vorgenommen werden.
Andere Übereinkommen
In den vorherigen zwei Abschnitten sind wir auf die üblichsten Fälle eingegangen, und zwar: Ist das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, dem Haager Übereinkommen beigetreten oder nicht? Generell gilt: Kennen wir die Antwort auf die Frage, wissen wir auch, wie wir handeln sollen. Allerdings müssen zwei weitere Übereinkommen beachtet werden:
1. Europäisches Übereinkommen von Brüssel
Nach diesem Übereinkommen von 1987 sind in Italien die von den Unterzeichnerstaaten ausgestellten Dokumente sowohl von der Legalisation als auch von der Apostille befreit. Die betreffenden Länder sind Belgien, Dänemark (außer Grönland und den Färöer Inseln), Estland, Frankreich, Irland und Lettland.
2. Übereinkommen von Rom
Dieses 1969 unterzeichnete Übereinkommen befreit alle in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Dokumente von der Legalisation und Apostille.
Eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente ins Italienische ist allerdings trotzdem erforderlich.
Legalisation und Apostille sind daher notwendig, um Überraschungen bei der Einreichung der Immatrikulationsunterlagen an einer ausländischen Hochschule zu vermeiden. Informieren Sie sich im Voraus und wenden Sie sich an ein professionelles Übersetzungsbüro wie OLÈXICA, das Ihnen eine genaue und international konforme Übersetzung garantiert und Ihnen den Ärger erspart, die Übersetzung wegen eines fehlenden Stempels neu anfertigen lassen zu müssen.
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Fotografieren oder scannen Sie einfach das Dokument und danach schicken Sie es auf WhatsApp an +39 351 400 9010, via E-Mail an info@olexica.com oder via Telegram. Sobald wir das originale Dokument erhalten und bewertet haben, schicken wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot.